1. Angebote und Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Auftrag wird erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung wirksam. Abschlüsse und Vereinbarungeninsbesondere soweit sie diese Bedingungen abändern – werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns verbindlich. Die Annullierung von Abschlüssen und Vereinbarungen ist nur dann rechtswirksam, wenn von unserer Seite die schriftliche Gegenbestätigung erfolgt ist. Im Falle der Annullierung von Aufträgen über Sonderanfertigungen behalten wir uns bei Annahme der Annullierung vor, die uns bereits entstandenen Kosten für Beschaffung von Waren, Materialien usw. voll in Rechnung zu stellen. Bei falschen Bestellungen darf die Ware nur mit unserer ausdrücklichen Genehmigung zurückgeschickt werden. Die Versandkosten und eine Bearbeitungsgebühr von mindestens 10% trägt der Käufer.
2. Preise
Die vereinbarten Preise sind unverbindlich; es gelten die am Tage der Lieferung gültigen Preise. Unsere Preise gelten ab Werk. Die vereinbarten Preise setzen sich aus der derzeitigen Kostenlage Zusammen.Sollten sich unsere Kosten durch am Tage des Abschlusses nicht bekannte Preisänderungen oder Belastungen verändern, so behalten wir uns ausdrücklich vor, unsere Verkaufspreise auch für das vorliegende Geschäft zu ändern. Bei nachträglicher Einführung oder Erhöhung öffentlicher Abgaben, welche die Ware oder ihre Versendung betreffen, sind wir berechtigt, diese dem Käufer in Rechnung zu stellen. Alle vorgegebenen Preise per 100 Stück.
3. Lieferfrist
Für jeden einzelnen Auftrag bleibt die Vereinbarung der Lieferfrist vorbehalten. Angaben über Lieferzeiten sind annähernd und unverbindlich. Geraten wir in Lieferverzug, muss der Käufer uns eine angemessene Nachfrist setzen. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
4. Lieferbedingungen
Der Käufer darf Teillieferungen nicht zurückweisen. Unvorhersehbare Umstände und Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferverpflichtungen ganz oder teilweise aufzuheben. Für die Berechnung sind die auf dem Lager oder dem Lieferwerk festgestellten Stückzahlen oder Gewichte maßgebend. Bei Lieferung ist das Gesamtgewicht für die Berechnung maßgebend. Mehr- oder Minderlieferungen bis 10% der Bestellmenge sind zulässig. Falls für die gelieferten Erzeugnisse eine Abnahme vorgeschrieben ist, hat die Abnahme auf dem Lieferwerk zu erfolgen, und zwar sofort nach Meldung der Versandbereitschaft. Unterlässt der Käufer die Abnahme, so gilt die Ware mit dem verlassen dem Werk als bedingungsgemäß geliefert. Die Kosten trägt der Käufer.
5. Versand
Der Versand erfolgt ab Werk und geht stets auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Kartons und sonstige Innenverpackung werden nicht zurückgenommen. Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werkes, geht die Gefahr, auf den Käufer über. Fob- und Cif-Geschäfte bedürfen besonderer Vereinbarung. Die Wahl der Versandart bleibt dem Lieferer überlassen.
6. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto, unabhängig vom Eingang der Ware und vom Recht der Mängelrüge. Beträge unter EUR 75,- sind sofort netto zahlbar. Skontierung ist nur zulässig, wenn alle fälligen Rechnungen bezahlt sind. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in der von unserer Bank für ungesicherte Kredite berechneten Höhe fällig. Wechselspesen gehen zu lasten des Ausstellers und sind sofort netto zahlbar. Die Zurückhaltung oder Aufrechnung fälliger Zahlungen durch den Besteller wegen irgendwelcher Gegenansprüche sind Ausgeschlossen.
7. Gewähr und Mängelrüge
Für gelieferte Erzeugnisse wird in der Weise Haftung übernommen, dass Ware, die dem Vertrag nicht entspricht und daher nicht als Vertragserfüllung gilt, oder die nicht die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat, oder an der Stoff- oder Herstellungsfehler, welche die Verwendbarkeit der Ware ausschließen oder mindern, einwandfrei nachgewiesen werden, nach unserer Wahl zum berechneten Preise zurückgenommen oder durch neue, dem Vertrag entsprechende, mangelfreie Ware kostenlos ersetzt wird. Die untaugliche Ware ist zurückzugeben. Es bleibt uns ferner überlassen, in geeigneten Fällen an Stelle der Rücknahme oder der Ersatzlieferung den Mindestwert gutzuschreiben. Alle weitergehenden Ansprüche sind ausgeschlossen. Warenmängel dürfen durch Nachbesserung beim Kunden nur dann behoben werden, wenn hierfür unser Einverständnis vorliegt und wir den Kosten zugestimmt haben. Eine Mängelrüge hat der Käufer innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich zu erheben. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung unter sorgfältiger Einstellung etwaiger Bearbeitung, spätestens aber 6 Wochen nach Empfang der Ware, zu rügen. Der Mängelanspruch verjährt spätestens einen Monat nach Zurückweisung der Mängelrüge durch uns, Mängelrügen berechtigen nicht zur Zurückhaltung der Rechnungsbeträge.
8. Eigentumsvorbehalt
Wir halten uns das Eigentumsrecht an den von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Tilgung aller unserer Forderungen gegen den Besteller, Obgleich aus welchem Rechtsgrund, vor. Der Besteller darf seine Vertragsrechte nur mit unserer Zustimmung auf Dritte übertragen.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus den Geschäften mit uns ergebenden gegenseitigen Ansprüchen und Verpflichtungen ist Neuss. Bei Verträgen mit ausländischen Bestellern gilt deutsches Recht.